Verpflichtungen Vorgaben der VSÖ und der GFÖ Datenerhebungen sollen sorgfältig, unter Angabe der jeweils verwendeten Methodik und unter größtmöglicher Rücksicht auf das jeweilige Ökosystem sowie unter Einschätzung des jeweils erforderlichen Untersuchungsumfanges und der Aussageschärfe durchgeführt worden sein. Alle relevanten Zusammenhänge sollen dargestellt sein, insbesondere politische Vorgaben zumindest im Sinne einer Zieldefinition erkannt, dargestellt und kommentiert werden. Grundlagen und Erkenntnisweg sollen für die getroffenen Aussagen dargelegt und eine klare Differenzierung von eigenen Daten, fremden Daten, Theorien, Hypothesen, Meinungen und Ideen erkennbar sein; Ergebnisteil und Diskussions- bzw. Bewertungsteil sollen getrennt sein. Aussagen sollen nur zu Bereichen getroffen werden, in denen über ausreichendes Wissen verfügt wird, sowie die Kenntnis des aktuellen Wissensstandes und der Literatur zum Thema erkennbar sein. Bewertungen solen aus nachvollziehbaren Bewertungstheorien erarbeitet werden. Dabei ist ebenfalls deutlich zwischen Faktenlage, Interpretation, Prognose und Einbeziehung gesellschaftlicher Zielvorgaben zu trennen. Aufstellung von Entwicklungszielen sollen aus der Darstellung von Veränderungen in Ökosystemen und der Wichtung dieser Veränderungen erarbeitet werden. Fähigkeit zur Abwägung unterschiedlicher Interessen und gegebenenfalls eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen erkennbar sein, indem möglichst Interessen verschiedener Naturnutzer sowie Informationen verschiedener Disziplinen begründet gegeneinander abgewogen und Lösungsbeispiele angeboten werden. Darstellung der Ergebnisse soll auch für Fachfremde nachvollziehbar sein; dabei ist auf eine übersichtliche Gliederung des Textes, auf eine Erklärung der Fachausdrücke und ausreichende Kartenlegenden zu achten.