Verpflichtungen
Vorgaben der VSÖ und der GFÖ
•
Datenerhebungen sollen sorgfältig, unter Angabe der jeweils verwendeten
Methodik und unter größtmöglicher Rücksicht auf das jeweilige Ökosystem
sowie unter Einschätzung des jeweils erforderlichen
Untersuchungsumfanges und der Aussageschärfe durchgeführt worden sein.
•
Alle relevanten Zusammenhänge sollen dargestellt sein, insbesondere
politische Vorgaben zumindest im Sinne einer Zieldefinition erkannt,
dargestellt und kommentiert werden.
•
Grundlagen und Erkenntnisweg sollen für die getroffenen Aussagen
dargelegt und eine klare Differenzierung von eigenen Daten, fremden Daten,
Theorien, Hypothesen, Meinungen und Ideen erkennbar sein; Ergebnisteil
und Diskussions- bzw. Bewertungsteil sollen getrennt sein.
•
Aussagen sollen nur zu Bereichen getroffen werden, in denen über
ausreichendes Wissen verfügt wird, sowie die Kenntnis des aktuellen
Wissensstandes und der Literatur zum Thema erkennbar sein.
•
Bewertungen solen aus nachvollziehbaren Bewertungstheorien erarbeitet
werden. Dabei ist ebenfalls deutlich zwischen Faktenlage, Interpretation,
Prognose und Einbeziehung gesellschaftlicher Zielvorgaben zu trennen.
•
Aufstellung von Entwicklungszielen sollen aus der Darstellung von
Veränderungen in Ökosystemen und der Wichtung dieser Veränderungen
erarbeitet werden.
•
Fähigkeit zur Abwägung unterschiedlicher Interessen und gegebenenfalls
eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen erkennbar sein, indem
möglichst Interessen verschiedener Naturnutzer sowie Informationen
verschiedener Disziplinen begründet gegeneinander abgewogen und
Lösungsbeispiele angeboten werden.
•
Darstellung der Ergebnisse soll auch für Fachfremde nachvollziehbar sein;
dabei ist auf eine übersichtliche Gliederung des Textes, auf eine Erklärung
der Fachausdrücke und ausreichende Kartenlegenden zu achten.