Verpflichtungen Erklärung aus unserem Qualitätssicherungshandbuch Im Qualitätssicherungshandbuch (QSH) wird das Qualitätssicherungssystem der OWL Umweltanalytik GmbH dargestellt. Für alle Mitarbeiter besteht die Verpflichtung, die für ihr Tätigkeitsgebiet festgelegten Regelungen einzuhalten. Das technische Urteil der OWL Umweltanalytik GmbH ist weder Beeinträchtigungen durch kommerzielle Einflüsse ausgesetzt noch können außen stehende Personen oder Organisationen auf die Untersuchungs- und Prüfungsergebnisse oder sonstige Dienstleistungen wie z.B. Beratungen, Probenahmen und Begutachtungen Einfluss nehmen. Das Unternehmen befasst sich nicht mit Tätigkeiten, die das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beurteilung und Integrität bezüglich seiner Prüftätigkeiten oder sonstigen Dienstleistungen gefährden können. Die Vergütung des Personals ist weder von der Durchführung der Tätigkeit, der Anzahl der durchgeführten Probenahmen, Beratungen oder Begutachtungen noch von deren Ergebnissen abhängig. Leopoldshöhe, 02.05.2003 Dr. Reinhard Noll