Verpflichtungen
Erklärung aus unserem Qualitätssicherungshandbuch
Im Qualitätssicherungshandbuch (QSH) wird das Qualitätssicherungssystem der
OWL Umweltanalytik GmbH dargestellt. Für alle Mitarbeiter besteht die
Verpflichtung, die für ihr Tätigkeitsgebiet festgelegten Regelungen einzuhalten.
Das technische Urteil der OWL Umweltanalytik GmbH ist weder
Beeinträchtigungen durch kommerzielle Einflüsse ausgesetzt noch können außen
stehende Personen oder Organisationen auf die Untersuchungs- und
Prüfungsergebnisse oder sonstige Dienstleistungen wie z.B. Beratungen,
Probenahmen und Begutachtungen Einfluss nehmen.
Das Unternehmen befasst sich nicht mit Tätigkeiten, die das Vertrauen in die
Unabhängigkeit der Beurteilung und Integrität bezüglich seiner Prüftätigkeiten oder
sonstigen Dienstleistungen gefährden können.
Die Vergütung des Personals ist weder von der Durchführung der Tätigkeit, der
Anzahl der durchgeführten Probenahmen, Beratungen oder Begutachtungen noch
von deren Ergebnissen abhängig.
Leopoldshöhe, 02.05.2003 Dr. Reinhard Noll