Allgemeine Geschäftsbedingungen der OWL
Umweltanalytik GmbH
X. Haftung und höherer Gewalt
X.1. OWL haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie
für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf
Arglist von OWL und seinen Mitarbeitern beruhen. OWL haftet auch für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragswerks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). OWL haftet jedoch nur,
soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet OWL
im Übrigen nicht. Hat OWL das vertragstypische Risiko durch eine Haftpflichtversicherung
abgedeckt, ist die Haftung von OWL der Höhe nach begrenzt auf die Leistung der
Pflichtversicherung. So weit der Versicherer aus Gründen leistungsfrei wird, die OWL zu
vertreten hat, tritt OWL bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bis zur Höhe
der Versicherungssumme mit eigenen Ersatzleistungen ein. Ist die Haftung von OWL
ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung gesetzlicher
Vertreter.
X.2. Sofern der erteilte Auftrag mit besonderen Risiken in Bezug auf die Schutzgüter
Leben, Körper und Gesundheit oder der Gefahr des Eintritts besonders hoher
Vermögensschäden behaftet ist, hat der Kunde OWL hierauf bei Auftragserteilung
gesondert hinzuweisen.
X.3. Bezüglich der Höhe des von OWL oder den Kunden etwa zu leistenden
Schadensersatzes sind nach Treu und Glauben die jeweiligen wirtschaftlichen
Gegebenheiten sowie Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung und
gegebenenfalls auch der Wert der zu erbringenden Leistungen zu Gunsten des jeweils
verpflichteten Teils angemessen zu berücksichtigen.
X.4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige,
unvorhersehbare, unabwendbare und schwer wiegende Ereignisse befreien den Kunden
und OWL für die Dauer der Störungen und dem Umfang ihrer Wirkung von den
Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten,
indem sich die betroffene Vertragspartei in Verzug befindet. Der Kunde und OWL werden
sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen
zukommen lassen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anpassen.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
XI.1. Erfüllungsort ist Leopoldshöhe, der Sitz von OWL Umweltanalytik GmbH.
XI.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für Klagen Detmold.
XI.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt und hat der Kunde nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich der Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der
Gerichtsstand ebenfalls Detmold.