Allgemeine Geschäftsbedingungen der OWL Umweltanalytik GmbH X. Haftung und höherer Gewalt X.1. OWL haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf Arglist von OWL und seinen Mitarbeitern beruhen. OWL haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragswerks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). OWL haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet OWL im Übrigen nicht. Hat OWL das vertragstypische Risiko durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, ist die Haftung von OWL der Höhe nach begrenzt auf die Leistung der Pflichtversicherung. So weit der Versicherer aus Gründen leistungsfrei wird, die OWL zu vertreten hat, tritt OWL bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bis zur Höhe der Versicherungssumme mit eigenen Ersatzleistungen ein. Ist die Haftung von OWL ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter. X.2. Sofern der erteilte Auftrag mit besonderen Risiken in Bezug auf die Schutzgüter Leben, Körper und Gesundheit oder der Gefahr des Eintritts besonders hoher Vermögensschäden behaftet ist, hat der Kunde OWL hierauf bei Auftragserteilung gesondert hinzuweisen. X.3. Bezüglich der Höhe des von OWL oder den Kunden etwa zu leistenden Schadensersatzes sind nach Treu und Glauben die jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung und gegebenenfalls auch der Wert der zu erbringenden Leistungen zu Gunsten des jeweils verpflichteten Teils angemessen zu berücksichtigen. X.4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige, unvorhersehbare, unabwendbare und schwer wiegende Ereignisse befreien den Kunden und OWL für die Dauer der Störungen und dem Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem sich die betroffene Vertragspartei in Verzug befindet. Der Kunde und OWL werden sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zukommen lassen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand XI.1. Erfüllungsort ist Leopoldshöhe, der Sitz von OWL Umweltanalytik GmbH. XI.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für Klagen Detmold. XI.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand ebenfalls Detmold.